Sachverständige für die Überprüfung von Langzeitlagern i. S. des § 24 Deponieverordnung (74.90.0.14)

Dienstleistung - Kosten

Kosten zu dieser Dienstleistung

Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.

Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.

Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

  • Langzeitlager; Beantragung der Bestimmung als Sachverständige/-r

    • Gebühr für Entscheidung über den Genehmigungsantrag: 55 bis 5250 €
      (Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des bayerischen Kostengesetzes, Tarif-Nr. 8.I.0/51.11  der Anlage zu § 1 der bayerischen Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz)

Betriebsstättenbezogene Formalitäten

Persönliche Formalitäten

  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt