Kabelnetzleitungstiefbau (42.22.0.00)

Die Dienstleistung 'Kabelnetzleitungstiefbau' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst den Bau von Leitungen zur Verteilung von elektrischem Strom und von Fernmeldeleitungen sowie den Bau der damit untrennbar verbundenen Gebäude und Bauwerke.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Bau von Tiefbauwerken für:
    • Strom- und Kommunikationsleitungsnetze (innerstädtische und über Land)
    • Kraftwerke
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Installation von gewerblichen Maschinen und Ausrüstungen (s. 33.20.0)
  • Projektmanagement für Tiefbautätigkeiten (s. 71.12.1)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Datennetzverkabelung ohne Installation
  • Fahrleitungen, Verlegen
  • Fernmeldebau (Verlegen von Fernmeldeleitungen)
  • Fernmeldeleitungen, Verlegen
  • Fernwärmeleitungen, Verlegen
  • Freileitungen, Verlegen
  • Hochspannungsleitungen, Verlegen
  • Kabel, Verlegen
  • Kabellegerei (nur Verlegen, nicht Installieren)
  • Kabelleitungstiefbau (Verlegen von Kabeln)
  • Kabelnetzbau (Verlegen von Kabeln)
  • Straßenbauerin