Pensionen (55.10.4.00)

Die Dienstleistung 'Pensionen' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst die meist kurzzeitige (tage- oder wochenweise) Beherbergung von Gästen. Sie umfasst die Unterbringung in jedermann zugänglichen möblierten Unterkünften wie Gästezimmern. Die hier eingeordneten Einheiten bieten tägliches Bettenmachen und Reinigen der Zimmer an und geben Speisen und Getränke nur an Hausgäste ab.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Bereitstellung von Häusern und möblierten oder unmöblierten Wohnungen zur längerfristigen Nutzung, in der Regel auf monatlicher oder jährlicher Basis (s. Abteilung 68)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Beherbergungsbetriebe mit Bewirtung (insbesondere Frühstück) für Hausgäste; Beherbergungsstätten
  • Beherbergungsstätten (Pensionen)
  • Fremdenpensionen
  • Kurheime, als Pensionen betrieben
  • Pensionen