Herstellung von Traubenwein (11.02.0.00)

Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.

Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:

Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner

  • Handwerk; Feststellung der Erforderlichkeit der handwerklichen Eintragung

    Für Ihr Vorhaben kann eine handwerksrechtliche Genehmigung oder Anzeige erforderlich sein. Damit die Handwerkskammer entscheiden kann, ob Ihr Vorhaben einen Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle und/oder lediglich eine Anzeige erfordert, füllen Sie bitte zunächst den Auskunftsbogen über die Betriebsverhältnisse aus (siehe unter “Formulare”). Die zuständige Handwerkskammer wird sich nach der Prüfung mit Ihnen in Verbindung setzen.

  • Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung

    Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Betriebsstättenbezogene Formalitäten

Betriebsstättenbezogene Formalitäten

Neben den spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Anforderungen können sich für die jeweilige Betriebstätte Genehmigungs- und/oder Anzeigepflichten aus sonstigen Rechtsbereichen ergeben, die aber NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können.

In Betracht kommen insbesondere Anforderungen aus den Bereichen Baurecht, Straßenrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Abfallrecht, Denkmalschutzrecht und Waldrecht.

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.

Steuerrechtliche Formalitäten

Steuerrechtliche Formalitäten

Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:

Persönliche Formalitäten

Persönliche Formalitäten

Wir möchten Sie außerdem auf folgende personenbezogenen Formalitäten hinweisen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können: 

  • Wohnsitz; Anmeldung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung

Diese Dienstleistung umfasst:

  • Herstellung von Wein aus Weintrauben
  • Herstellung von Schaumwein aus Weintrauben
  • Herstellung von Wein aus konzentriertem Traubenmost
  • Verschneiden, Klärung/Filtration und Flaschenabfüllung von Traubenwein
  • Herstellung von Traubenwein mit geringem oder ohne Alkoholgehalt

Stichworte

  • Alkoholfreie Weine und Schaumweine, H.
  • Erzeugergemeinschaften für Traubenwein
  • Kellereien (H.v. Wein aus selbst erzeugten Trauben, Most oder Maische und Verarbeitung zu Traubenwein)
  • Kellereien (H.v. Wein aus zugelieferten und/oder zugekauften Trauben, Most oder Maische und Verarbeitung zu Traubenwein)
  • Keltereien (H.v. Wein aus selbsterzeugten Trauben, Most oder Maische und Verarbeitung zu Traubenwein)
  • Keltereien (H.v. Wein aus zugelieferten und/oder zugekauften Trauben, Most oder Maische und Verarbeitung zu Traubenwein)
  • Likörweine, H.
  • Mostereien (H.v. Traubenwein aus selbsterzeugten Trauben)
  • Mostereien (H.v. Traubenwein aus zugelieferten und/oder zugekauften Trauben)
  • Perlweine aus Traubenwein von selbsterzeugten Trauben, H.
  • Perlweine aus Traubenwein von zugelieferten und/oder zugekauften Trauben, H.
  • Qualitätsweine (Traubenweine aus selbsterzeugten Trauben), H.
  • Qualitätsweine (Traubenweine aus zugelieferten und/oder zugekauften Trauben), H.
  • Schaumweine aus Traubenwein von selbsterzeugten Trauben, H.
  • Schaumweine aus Traubenwein von zugelieferten und/oder zugekauften Trauben, H.
  • Sektkellereien (H.v. Traubenschaumweinen aus selbsterzeugten Trauben)
  • Sektkellereien (H.v. Traubenschaumweinen aus zugelieferten und/oder zugekauften Trauben)
  • Tafelweine (Traubenweine aus selbsterzeugten Trauben), H.
  • Tafelweine (Traubenweine aus zugelieferten und/oder zugekauften Trauben), H.
  • Traubenschaumwein aus zugelieferten und/oder zugekauften Trauben, H.
  • Traubenschaumweine aus selbsterzeugten Trauben, H.
  • Traubenverarbeitung (H.v. Traubenweinen aus selbsterzeugten Trauben)
  • Traubenverarbeitung (H.v. Traubenweinen aus zugelieferten und/oder zugekauften Trauben)
  • Traubenwein aus zugelieferten und/oder zugekauften Trauben, H.
  • Traubenweine aus selbsterzeugten Trauben, H.
  • Wein (Traubenwein aus selbsterzeugten Trauben, sofern die Zahl der hierfür erforderlichen Arbeitsstunden gegenüber dem Anbau überwiegt), H.
  • Weinabziehereien, -kellereien, -keltereien, -pressereien (H.v. Traubenweinen aus selbsterzeugten Trauben)
  • Weinabziehereien, -kellereien, -keltereien, -pressereien (H.v. Traubenweinen aus zugelieferten und/oder gekauften Trauben)
  • Weine aus konzentriertem Traubenmost, H.
  • Weine (Traubenweine aus selbsterzeugten Trauben), H.
  • Weine (Traubenweine aus zugelieferten und/oder zugekauften Trauben), H.
  • Weinkellereien (H.v. Weinen aus selbsterzeugten Trauben, Most oder Maische und Verarbeitung zu Traubenwein)
  • Weinkellereien (H.v. Weinen aus zugelieferten und/oder zugekauften Trauben, Most oder Maische und Verarbeitung zu Traubenwein)
  • Weinküfer (H. v. Wein aus frischen Trauben)
  • Weinküferin
  • Winzergenossenschaften (Herstellung von Wein aus selbsterzeugten Trauben)