Eissalons (56.10.5.00)

Kosten zu dieser Dienstleistung
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.
Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.
Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
-
Gaststättenerlaubnis; Beantragung durch Nicht-EU-Ausländer
- Gaststättenerlaubnis: 50 bis 5.000 Euro gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif Nr. 5.III.7/1),
- Stellvertretungserlaubnis und vorläufige Erlaubnis: 25 bis 500 Euro (Tarif Nr. 5.III.7/4 bzw.5),
- vorläufige Stellvertretungserlaubnis 20 bis 250 Euro (Tarif Nr. 5.III.7/6).
- Unterrichtung mit Bestätigung (Unterrichtungsnachweis) bei der Industrie- und Handelskammer: 40 bis 60 Euro.
-
Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Ausländer
- 12,50 bis 50 Euro gem. Kostenverzeichnis (5.III.5/2. bzw. 27) zum Kostengesetz
Sonstige dienstleistungsbezogene Formalitäten
-
Lebensmittelpersonal; Beantragung der Teilnahme an einer Belehrung
- Gebühr nach der Gebührenordnung für die Gesundheitsverwaltung
Betriebsstättenbezogene Formalitäten
-
Baurecht; Abweichungen bei verfahrensfreien Bauvorhaben
- Die Gebühren betragen für Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans 10 v. H. des Werts des Nutzens, der durch die Befreiung in Aussicht steht, mindestens 40 €. Für Abweichungen und Ausnahmen, sofern sie nicht im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach Art. 60 BayBO geprüft werden (dann ist die Abweichungsgebühr in der Baugenehmigungsgebühr mitenthalten) beträgt die Gebühr 5 v. H. des Werts des Nutzens, der durch die Abweichung bzw. Ausnahme in Aussicht steht, mindestens 40 €.
-
Sondernutzungserlaubnis; Beantragung
- Für Sondernutzungen an Staatsstraßen und an Bundesfernstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten werden keine Sondernutzungsgebühren erhoben. Im Übrigen richten sich die Gebühren nach den Gebührensatzungen der Landkreise und Gemeinden.
-
Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage
- Die anfallenden Kosten ergeben sich aus dem Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz, Nr. 8.II.0, Tarifstelle 1.
-
Abfallentsorgung; Beratung
- Kosten entstehen in aller Regel nicht.
-
Denkmalschutz; Beantragung einer Erlaubnis für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern
- Erlaubnisse nach dem DSchG sind kostenlos. Hingegen gelten für Baugenehmigungen, die sich auf Baudenkmäler beziehen, die üblichen Kostenregelungen.
Persönliche Formalitäten
-
Wohnsitz; Anmeldung
keine
-
Nationales Visum; Beantragung und Verlängerung
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Legende
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt