Sonstige Softwareentwicklung (62.01.9.00)

Die Dienstleistung 'Sonstige Softwareentwicklung' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst die Entwicklung, die Anpassung, das Testen und die Pflege von Software (ohne solche für Internetpräsentationen) sowie das Verfassen der Software-Dokumentation.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Design der Struktur und des Inhalts von und/oder Durchführung der notwendigen Programmierarbeiten zur Entwicklung und Implementierung von:
    • Systemsoftware (einschließlich Aktualisierung und Patches)
    • Softwareanwendungen (einschließlich Aktualisierungen und Patches)
    • Datenbanken
  • Anpassung von Software (ohne Internetpräsentationen) an Kundenanforderungen, d. h. Änderung oder Konfigurierung bestehender Anwendungen, damit sie in der Systemumgebung des Kunden betriebsfähig werden
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Verlegen von Softwarepaketen (s. 58.29.0)
  • Übersetzung oder Anpassung von Standardsoftware an einen bestimmten Markt auf eigene Rechnung (s. 58.29.0)
  • Planung und Entwurf von Computersystemen, die Hardware-, Software- und Kommunikationstechnologie umfassen, auch wenn die Bereitstellung der Software einen integralen Bestandteil dieser Dienstleistungen bildet (s. 62.02.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

Bei dieser Dienstleistung ist zu prüfen, ob eine gewerbliche oder eine selbständige (freiberufliche) Tätigkeit vorliegt. Die Klärung der Freiberuflichkeit kann dabei nur im Wege einer Einzelfallprüfung erfolgen.

Maßgebliche Kriterien für die Annahme einer freiberuflichen Tätigkeit bei der EDV-Entwicklung, -Programmierung und -Beratung sind insbesondere, ob sowohl die Ausbildung/Qualifikation des Dienstleisters, als auch die von ihm ausgeübte Tätigkeit der eines Ingenieurs (= Katalogberuf des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) vergleichbar ist.

Webdesigner werden in der Regel als Gewerbetreibende eingestuft. Eine Anerkennung als Freiberufler könnte allenfalls dann gegeben sein, wenn die Tätigkeit der eines Grafikdesigners vergleichbar ist. Kriterien hierfür ist u.a. das Vorliegen einer eigenschöpferischen Leistung und das Erreichen einer gewissen künstlerische Gestaltungshöhe.

  • Application-Service (Softwareentwicklung)
  • Applikationsentwicklungen für CAD-Systeme (Softwareentwicklung)
  • Aufstellen von EDV-Programmen
  • Branchenspezifische Software, Entwicklung
  • EDV-Beratung
  • Electronic Freelancer (E-Lancer)
  • Entwicklung von CAE-Software
  • Entwicklung von Client-Server-Applikationen
  • Entwicklung von IT-Systemen (Softwareentwicklung)
  • Entwicklung von kundenspezifischer Software
  • Entwicklung von Standardsoftware
  • Programmierer (Entwicklung von kundenspezifischer Software, nicht Webdesign)
  • Programmierer/innen (selbstständig)
  • Programmierung
  • Systemanalytikerin
  • Systemprogrammierung
  • Webdesign