Schlachten von Geflügel (10.12.0.00)

Die Dienstleistung 'Schlachten von Geflügel' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Betrieb von Schlachthäusern, in denen Geflügel geschlachtet, zugerichtet und verpackt wird
  • Herstellung von frischem oder gefrorenem Geflügelfleisch in Einzelportionen
  • Auslassen von Geflügelfetten
  • Gewinnung von Federn und Daunen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Auslassen von Geflügelfett
  • Darmschleimereien (von Kaninchen, Wild u.Ä.)
  • Darmverwertung (von Kaninchen, Wild u.Ä.)
  • Daunen, Gew.
  • Federn, Gew.
  • Fleisch, H. in Schlachthäusern (von Kaninchen, Wild u.Ä.)
  • Geflügelfedern, Gew.
  • Geflügelfleisch, H.
  • Geflügelschlachtung
  • Großschlächtereien (von Geflügel u.Ä.)
  • Kommunale Schlachthöfe (Schlachten von Geflügel)
  • Lohnschlächter (von Geflügel)
  • Schlachten von Geflügel
  • Schlachthäuser (von Geflügel, Kaninchen, Wild u.Ä.)
  • Schlachthöfe (von Geflügel)
  • Schlachtnebenprodukte (von Geflügel), Gew. und Verarbeitung