Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt (47.11.1.00)

Die Dienstleistung 'Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Einzelhandel mit Waren aus dem Sortiment von 5 oder mehr Klassen der Gruppen 47.2, 47.3, 47.4, 47.5, 47.6 und 47.7 (ohne Klasse 47.79), wobei der Anteil an der Wertschöpfung oder einer geeigneten Ersatzgröße jeweils unter 50 % jedoch über 5 % liegt. Der Anteil von Waren aus dem Sortiment der Gruppe 47.2 muss 70 % oder mehr betragen

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Delikatessengeschäft
  • Feinkostladen
  • Gemischtwarenhandel (Eh.)
  • Getränke, Nahrungsmittel, Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt, Eh.
  • Lebensmitteleinzelhandel (Einzelhandel mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt)
  • Lebensmittelgeschäft
  • Lebensmittelmarkt
  • Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt, Eh.
  • Supermärkte (Eh. mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren ohne ausgeprägten Schwerpunkt)
  • Tabakwaren, Getränke, Nahrungsmittel, ohne ausgeprägten Schwerpunkt, Eh.