Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen anderweitig nicht genannt (77.39.0.00)

Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.

Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:

  • Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger

    Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Betriebsstättenbezogene Formalitäten

Betriebsstättenbezogene Formalitäten

Neben den spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Anforderungen können sich für die jeweilige Betriebstätte Genehmigungs- und/oder Anzeigepflichten aus sonstigen Rechtsbereichen ergeben, die aber NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können.

In Betracht kommen insbesondere Anforderungen aus den Bereichen Baurecht, Straßenrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Abfallrecht, Denkmalschutzrecht und Waldrecht.

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.

Steuerrechtliche Formalitäten

Steuerrechtliche Formalitäten

Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:

Persönliche Formalitäten

Persönliche Formalitäten

Wir möchten Sie außerdem auf folgende personenbezogenen Formalitäten hinweisen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können: 

  • Wohnsitz; Anmeldung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

  • Nationales Visum; Beantragung und Verlängerung

    Für die Einreise zu längerfristigen Aufenthalten (über 90 Tagen) oder Aufenthalten, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, benötigen visumpflichtige Ausländer ein nationales Visum.

Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung

Diese Dienstleistung umfasst:

  • Vermietung und Operating-Leasing von sonstigen, im Allgemeinen als Investitionsgüter genutzten Maschinen und Geräten ohne Bedienungspersonal:
    • Verbrennungsmotoren und Turbinen
    • Werkzeugmaschinen
    • Maschinen und Geräte für den Bergbau und die Erdölförderung
    • Hörfunk-, Fernseh- und Nachrichtenübermittlungsgeräte (ohne Amateurbedarf)
    • Geräte für die Herstellung von Filmen
    • Mess- und Kontrollgeräte
    • sonstige Maschinen für wissenschaftliche oder kommerzielle Zwecke
  • Vermietung und Operating-Leasing von Landfahrzeugen (außer Kraftfahrzeuge) ohne Fahrer:
    • Krafträder, Wohnwagen, Wohnmobile usw.
    • Schienenfahrzeuge
  • Vermietung von Wohn- oder Bürocontainern
  • Vermietung von Transportcontainern
  • Vermietung von Tieren (z. B. Herden, Rennpferden)
  • Vermietung von Paletten

Stichworte

  • Bauwagen, Vermietung
  • Brauereigerätevermietung
  • Containerdienst (Vermietung von Containern)
  • Containervermietung
  • entgeltliche Besitzüberlassung von Maschinen
  • Fernsehübermittlungsgerätevermietung
  • Geräten und beweglichen Sachen
  • Handtuchspender, Vermietung
  • Hörfunkübermittlungsgerätevermietung
  • Kontrollgerätevermietung
  • Kraftradvermietung an Selbstfahrer/innen
  • Messgerätevermietung
  • Motorenvermietung
  • Motorradvermietung an Selbstfahrer/innen
  • Nachrichtenübermittlungsgerätevermietung
  • Operate-Leasing von Landfahrzeugen , ohne Fahrer/innen und Bedienungspersonal
  • Operate-Leasing von Maschinen und Geräten ohne Bedienungspersonal
  • Rennpferde, Vermietung
  • Rundfunkübermittlungsgerätevermietung
  • Seifenspender, Vermietung
  • Spendersysteme für Waschraumhygiene, Vermietung
  • Tierherden, Vermietung
  • Transportbehältervermietung
  • Tribünenvermietung ohne Auf- und Abbau
  • Turbinenvermietung
  • Verleih von Hebebühnen
  • Verleih von Lichtanlagen
  • Vermietung von Kfz-Anhängern
  • Vermietung von Landfahrzeugen und -transporteinrichtungen ohne Fahrer, von Paletten, Transportcontainern
  • Vermietung von lichttechnischen Anlagen
  • Vermietung von Maschinen und Geräten ohne Bedienungspersonal
  • Vermietung von medizintechnischen Geräten
  • Vermietung von Paletten
  • Vermietung von Sicherheitstechnik
  • Vermietung von Wohn- und Bürocontainern
  • Werkzeugmaschinenvermietung
  • Wohnwagenvermietung