Aufstellen von Musikautomaten durch den Betreiber (96.09.0.02)

Die Dienstleistung 'Aufstellen von Musikautomaten durch den Betreiber' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Betrieb von Münzspielautomaten (s. 92.00.1)
  • Betrieb von Münzspielen ohne Gewinnmöglichkeit zum Zweck der Unterhaltung (s. 93.29.0)
  • Betrieb von Münzwaschautomaten (s. 96.01.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Aufstellen von Musikautomaten durch den Betreiber