Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle (38.22.0.00)

Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.

Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:

  • Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger

    Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.

Steuerrechtliche Formalitäten

Steuerrechtliche Formalitäten

Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:

Persönliche Formalitäten

Persönliche Formalitäten

Wir möchten Sie außerdem auf folgende personenbezogenen Formalitäten hinweisen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können: 

Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung

Diese Dienstleistung umfasst die Vorbehandlung und Beseitigung (fester und nicht fester) gefährlicher Abfälle mit explosionsgefährlicher, brandfördernder, entzündlicher, giftiger, reizender, gesundheitsschädlicher, Krebs erzeugender, ätzender, ansteckender oder anderweitig schädlicher Wirkung auf Mensch und Umwelt.

Diese Dienstleistung umfasst:

  • Betrieb von Anlagen zur Behandlung gefährlicher Abfälle
  • Behandlung und Entsorgung von kontaminierten lebenden oder toten Tieren und von kontaminierten Abfällen
  • Verbrennung gefährlicher Abfälle
  • umweltverträgliche Entsorgung von Altwaren wie Kühlschränken
  • Behandlung, Beseitigung und Lagerung radioaktiver Abfälle, einschließlich:
    • Behandlung und Entsorgung von schwach radioaktiven Abfällen aus Krankenhäusern
    • Umhüllung und Vorbehandlung von radioaktiven Abfällen zum Zwecke ihrer Lagerung

Stichworte

  • Abfallbeseitigung, biologische von gefährlichen Abfällen
  • Abfallbeseitigung, thermische von gefährlichen Abfällen
  • Abfalldeponien für gefährliche Abfälle
  • Abfälle, schwach radioaktive aus Krankenhäusern usw, Behandlung
  • Abfallverbrennungsanlagen für gefährliche Abfälle
  • Abfallzerkleinerung von gefährlichen Abfällen
  • Asbestentsorgung
  • Beseitigung und Vernichtung von Kampfmitteln
  • Biologische Abfallbeseitigung gefährlicher Abfälle
  • Bombenentschärfung
  • Entsorgung kontaminierter Abfälle
  • Entsorgung von Chemikalien
  • Entsorgung von Krankenhausabfällen
  • Erddeponien (gefährliche Abfälle)
  • Giftmüllbehandlung und -vernichtung
  • Müllverbrennung (gefährliche Abfälle)
  • Schuttabladeplätze für gefährliche Abfälle
  • Spalt- und Brutstoffe (Behandlung, Beseitigung und Ablage des radioaktiven Atommülls)
  • Thermische Abfallbeseitigung gefährlicher Abfälle
  • Tierkörperbeseitigung
  • Tierkörperentsorgung (Abfallverbrennung)
  • Tierkörperverbrennung
  • Verbrennungsanlagen (Beseitigung gefährlicher Abfälle)