Leasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgegenständen (ohne Copyrights) (77.40.0.00)

Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.

Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.

Steuerrechtliche Formalitäten

Steuerrechtliche Formalitäten

Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:

Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung

Diese Dienstleistung umfasst die Erteilung der Genehmigung zur Nutzung von als geistiges Eigentum geschützten und ähnlichen Gütern durch andere gegen Zahlung einer Gebühr an den Eigentümer des Gutes (d. h. des Vermögenswertes). Die Nutzung dieser Vermögenswerte kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, z. B. in Form der Vervielfältigung, der Nutzung in nachfolgenden Prozessen oder Produkten, der Geschäftstätigkeit im Rahmen eines Franchising usw. Dabei kann der derzeitige Eigentümer die Vermögenswerte selbst geschaffen oder fremd bezogen haben.

Diese Dienstleistung umfasst:

  • Leasing von als geistiges Eigentum geschützten und ähnlichen Gütern (ohne urheberrechtlich geschützte Werke wie Bücher, Filme, Musik oder Software)
  • Empfang von Gebühren für die Nutzung folgender Güter:
    • Patente
    • Waren- oder Dienstleistungszeichen
    • Marken
    • Prospektierung und Bewertung von Bodenschätzen
    • Franchise-Vereinbarungen

Stichworte

  • Lizenzvergabe und -verwertung
  • Patentverwaltung
  • Patentverwertung
  • Vermittlung von Fernsehrechten
  • Verwaltung von Nutzungsrechten und Lizenzen
  • Verwertung von Urheberrechten
  • Warenzeichenverwaltung und -verwertung