Flugschulen (85.53.0.01)

Die Dienstleistung 'Flugschulen' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Unterricht in Flugschulen, der nicht zu Lizenzen zur beruflichen Nutzung führt
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Flugschulen für Berufsflugzeugführerinnen und -führer (s. 85.32.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Ausbildung (Flugschulen)
  • Ausbildungseinrichtung
  • Fluglehrer (Flugschulen nicht für Berufsflugzeugführer)
  • Flugschule
  • Pilot, Privatpilot
  • Schulen (Flugschulen u.ä., nicht für berufliche Zwecke)
  • Segelflugschulen
  • Sportflugschulen
  • Unterricht (Flugschulen u.ä.)