Verlegen von sonstiger Software (58.29.0.00)

Die Dienstleistung 'Verlegen von sonstiger Software' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Verlegen von (nichtkundenspezifischer) Standardsoftware einschließlich Übersetzung oder Anpassung solcher Software an einen bestimmten Markt auf eigene Rechnung:
    • Software für Betriebssysteme
    • berufliche und andere Anwendungssoftware
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Vervielfältigung von Software (s. 18.20.0)
  • Einzelhandel mit nicht kundenspezifischer Software (s. 47.41.0)
  • Verlegen von Computerspielen (s. 58.21.0)
  • Herstellung von Software ohne Verlegen (einschließlich Übersetzung oder Anpassung der Standardsoftware an einen bestimmten Markt im Lohnauftrag) (s. 62.01.9)
  • Online-Bereitstellung von Software zur Nutzung (Hosting von Anwendungen und Anwenderdiensten) (s. 63.11.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Copyright-Dienstleistungen für das Verlegen von Standardsoftware
  • Internet Portale (Online-Veröffentlichung von Software)
  • Software, Verlag
  • Softwareentwicklung, Standardsoftware
  • Standardsoftwareentwicklung
  • Verlegen von Software