Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel) (10.11.0.00)

Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.

Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:

Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner

  • Handwerk; Feststellung der Erforderlichkeit der handwerklichen Eintragung

    Für Ihr Vorhaben kann eine handwerksrechtliche Genehmigung oder Anzeige erforderlich sein. Damit die Handwerkskammer entscheiden kann, ob Ihr Vorhaben einen Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle und/oder lediglich eine Anzeige erfordert, füllen Sie bitte zunächst den Auskunftsbogen über die Betriebsverhältnisse aus (siehe unter “Formulare”). Die zuständige Handwerkskammer wird sich nach der Prüfung mit Ihnen in Verbindung setzen.

  • Lebensmittelbetriebe; Beantragung der EU-Zulassung bei Umgang mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs

    Fleisch-, Geflügelfleisch- und Milchbetriebe sowie andere Betriebe, die mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs umgehen, benötigen grundsätzlich eine EU-Zulassung. Mit der Zulassung wird der Betriebsstätte auch die erforderliche Zulassungsnummer erteilt.

Sonstige dienstleistungsbezogene Formalitäten

Sonstige dienstleistungsbezogene Formalitäten

Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind außerdem folgende dienstleistungsbezogenen Formalitäten zu beachten, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.

Steuerrechtliche Formalitäten

Steuerrechtliche Formalitäten

Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:

Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung

Diese Dienstleistung umfasst:

  • Betrieb von Schlachthäusern, in denen geschlachtet sowie Fleisch zugerichtet und verpackt wird: Rinder, Schweine, Lämmer, Hammel, Kamele usw.
  • Herstellung von Frisch- und Gefrierfleisch, in Schlachtkörpern
  • Herstellung von Frisch- und Gefrierfleisch, in Stücken
  • Schlachtung und Verarbeitung von Walen an Land oder auf dazu bestimmten Fischereifahrzeugen
  • Gewinnung von Fellen und Häuten, einschließlich Borsten und Haaren, in Schlachthäusern
  • Auslassen von Speck und anderen essbaren tierischen Fetten
  • Verarbeitung von Schlachtabfällen
  • Erzeugung von Hautwolle

Stichworte

  • Abhäuterei
  • Ausbeinen von Fleisch (Auslösen des Fleisches aus Tierkörpern, -hälften oder -vierteln)
  • Ausbeinerin
  • Auslassen von tierischen Fetten (Talgschmelzen und Schmalzsiedereien)
  • Borsten, Gew. in Schlachthäusern
  • Darmschleimereien
  • Darmverwertung
  • Fette, tierische, Auslassen von (Talgschmelzen und Schmalzsiedereien)
  • Fleisch, H. in Schlachthäusern
  • Fleischerei (Schlachterei)
  • Fleischerin
  • Fleischzerleger (Auslösen des Fleisches aus Tierkörpern, -hälften oder -vierteln)
  • Fleischzerlegerin
  • Frischfleisch, H. in Schlachthäusern
  • Frischfleisch (von Kaninchen, Wild u.Ä.), H.
  • Futterknochenschrot, H.
  • Gefrierfleisch, H. in Schlachthäusern
  • Gefrierfleisch (von Kaninchen, Wild u.Ä.), H.
  • Grieben, H.
  • Großschlächtereien
  • Großschlächtereien (von Kaninchen, Wild u.Ä.)
  • Häute, Gew. in Schlachthäusern
  • Hautwolle, Erzg.
  • Innerei-Fleischer (Kuttler)
  • Innerei-Fleischerin
  • Kalbfleisch, Rindfleisch, Schweinefleisch (frisch, gekühlt, gefroren), H.
  • Kaninchenfleisch, H.
  • Kaninchenschlachtung
  • Knochenmehl, H.
  • Kommunale Schlachthöfe
  • Kommunale Schlachthöfe (Schlachten von Kaninchen, Wild u.Ä.)
  • Lohnschlächter
  • Lohnschlächter (von Kaninchen, Wild u.Ä.)
  • Metzgerin
  • Naturdärme, Gew.
  • Pferdefleisch, Zerteilen, Tiefgefrieren (Schlachthaus)
  • Premier Jus, H.
  • Schierer (Ausbeiner)
  • Schlachten
  • Schlachthäuser
  • Schlachthöfe
  • Schlachtnebenprodukte , Gew. u. Verarbeitung
  • Schmalz, H.
  • Schmalzsiedereien
  • Secunda Jus, H.
  • Speisetalg, H.
  • Talg (Speise-), H.
  • Talgschmelzen
  • Viehschlachtung
  • Wildfleisch, H.
  • Wildschlachtung
  • Zerlegen von Fleisch (Zerlegen von Tierkörpern in ihre verwertbaren Großbestandteile)
  • Zerlegungsbetrieb