Selbstständige Komponistinnen, Komponisten, Musikbearbeiterinnen und Musikbearbeiter (90.03.1.00)

Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.

Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.

Sonstige dienstleistungsbezogene Formalitäten

Sonstige dienstleistungsbezogene Formalitäten

Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind außerdem folgende dienstleistungsbezogenen Formalitäten zu beachten, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:

  • Selbständige Künstler und Publizisten; Anmeldung zur Sozialversicherung

    Für selbständige Künstler und Publizisten besteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse. Sie können sich allerdings nur dann dort versichern, wenn ihr Jahreseinkommen die Mindestgrenze von 3.900 EUR übersteigt. Eine Ausnahme besteht für Berufsanfänger, die sich ihre wirtschaftliche Existenz erst noch erschließen müssen. Sie werden in den ersten drei Jahren seit erstmaliger Aufnahme der selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit auch dann nach dem KSVG versichert, wenn sie ein geringeres Einkommen haben.

  • Urheberrechte; Beauftragung einer Verwertungsgesellschaft oder Beantragung einer Nutzungslizenz

    Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes. Danach hat der Urheber u. a. das ausschließliche Recht, sein Werk öffentlich wiederzugeben.

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.

Steuerrechtliche Formalitäten

Steuerrechtliche Formalitäten

Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:

Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung

Stichworte

  • Komponist(en/innen), selbstständige
  • Musikbearbeiter/innen, selbstständige
  • Musikproduzenten
  • Tonsetzer/innen, selbstständige