Selbstständige Komponistinnen, Komponisten, Musikbearbeiterinnen und Musikbearbeiter (90.03.1.00)

Die Dienstleistung 'Selbstständige Komponistinnen, Komponisten, Musikbearbeiterinnen und Musikbearbeiter' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Tonstudios (s. 59.20.1)
  • Orchester, Kapellen und Chöre (s. 90.01.2)
  • Tätigkeiten einzelner Musikerinnen und Musiker (s. 90.01.4)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Komponist(en/innen), selbstständige
  • Musikbearbeiter/innen, selbstständige
  • Musikproduzenten
  • Tonsetzer/innen, selbstständige