Vermittlung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte (68.31.1.00)

Die Dienstleistung 'Vermittlung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst die Vermittlungstätigkeiten von Immobilienagenturen:
  • Vermittlung des Kaufs, Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
  • Beratungs- und Schätztätigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
  • Tätigkeit als Treuhänder von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Rechtsberatung (s. 69.10)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Gebäudevermittlung und -bewertung von Wohngebäuden
  • Grundstücksvermittlung und -bewertung, nicht gewerblich
  • Häuservermittlung (Wohnhäuser)
  • Immobilienmakler (Immobilienvermittlung in Wohnangelegenheiten)
  • Immobilienvermittlung und -bewertung in Wohnangelegenheiten
  • Unterkunftsvermittlung, nicht für das Beherbergungsgewerbe
  • Vermittlung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen
  • Vermittlung von Ferienwohnrechten
  • Vermittlung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
  • Vermittlung von Wohnimmobilien
  • Wohnungsvermittlung