Büros für Innenarchitektur (71.11.2.00)

Die Dienstleistung 'Büros für Innenarchitektur' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Tätigkeiten, die vornehmlich das Planen und die Durchführung von Innenprojekten betreffen, um die baulichen und ästhetischen Wünsche der Kunden zu erfüllen. Dabei werden konstruktiv-technische Kenntnisse des Entwerfens, des Bauablaufs, der Bauvorschriften und Bauordnungen sowie der Baumaterialien angewandt.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Interior Design und Raumgestaltung (s. 74.10.3)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Architekturbüros für Innenarchitektur
  • Bauplanung, -entwurf und -aufsicht durch Büros für Innenarchitektur
  • Bauplanung und -entwurf sowie Objektüberwachung durch Büros für Innenarchitektur
  • Büros für Innenarchitektur