Die Dienstleistung 'Vermietung von Baumaschinen und -geräten' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- Vermietung und Operating-Leasing von Baumaschinen und -geräten ohne Bedienungspersonal:
- Kranwagen (Autokrane), Turmdrehkrane u. Ä.
- Betonpumpen
- Gerüste und Arbeitsbühnen ohne Auf- und Abbau
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Vermietung von Baumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal (s. Abteilung 43)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Baggervermietung ohne Bedienungspersonal
- Baumaschinenvermietung ohne Bedienungspersonal
- Betonmischmaschinenvermietung ohne Bedienungspersonal
- Betonpumpenvermietung ohne Bedienungspersonal
- entgeltliche Besitzüberlassung von Maschinen
- Geräten und beweglichen Sachen
- Gerüstvermietung ohne Auf- und Abbau
- Kranverleih ohne Bedienungspersonal
- Kranvermietung ohne Bedienungspersonal
- Maschinen (Baumaschinen), Vermietung, Verleih, ohne Bedienungspersonal
- Mietstation für Baumaschinen
- Mörtelmischmaschinenvermietung ohne Bedienungspersonal
- Operate-Leasing von Baumaschinen und -geräten ohne Bedienungspersonal
- Planiermaschinenvermietung ohne Bedienungspersonal
- Straßenwalzenvermietung ohne Bedienungspersonal
- Verleih von Arbeitsbühnen
- Verleih von Baugerüsten
- Verleih von Bautrocknungsgeräten
- Vermietung von Baufahrzeugen
- Vermietung von Baumaschinen und -geräten ohne Bedienungspersonal
- Vermietung von Baustellenabsicherungszubehör
- Vermietung von Betonpumpen ohne Bedienungspersonal
- Vermietung von Gerüsten u.Ä. mit nachrangigem Auf- und Abbau