Ferienhäuser und Ferienwohnungen (55.20.3.00)

Die Dienstleistung 'Ferienhäuser und Ferienwohnungen' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke nicht abgegeben werden, aber Kochgelegenheit vorhanden ist
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • kurzzeitige Beherbergung mit täglichem Reinigen und Bettenmachen (s. Gruppe 55.10)
  • Bereitstellung von Häusern und möblierten oder unmöblierten Wohnungen zur längerfristigen Nutzung, in der Regel auf monatlicher oder jährlicher Basis (s. Abteilung 68)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Beherbergungsbetriebe ohne Bewirtung; Beherbergungsstätten
  • Beherbergungsstätten (Ferienhäuser und Ferienwohnungen)
  • Bungalow-Anlage, als Ferienhäuser betrieben
  • Feriendörfer, als Ferienhäuser oder Ferienwohnungen betrieben
  • Ferienhäuser
  • Ferienwohnungen