Die Dienstleistung 'Ferienhäuser und Ferienwohnungen' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke nicht abgegeben werden, aber Kochgelegenheit vorhanden ist
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
- kurzzeitige Beherbergung mit täglichem Reinigen und Bettenmachen (s. Gruppe 55.10)
- Bereitstellung von Häusern und möblierten oder unmöblierten Wohnungen zur längerfristigen Nutzung, in der Regel auf monatlicher oder jährlicher Basis (s. Abteilung 68)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Beherbergungsbetriebe ohne Bewirtung; Beherbergungsstätten
- Beherbergungsstätten (Ferienhäuser und Ferienwohnungen)
- Bungalow-Anlage, als Ferienhäuser betrieben
- Feriendörfer, als Ferienhäuser oder Ferienwohnungen betrieben
- Ferienhäuser
- Ferienwohnungen