Verlegen von Musikalien (59.20.3.00)

Die Dienstleistung 'Verlegen von Musikalien' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst :
  • Verlegen von Musikalien, d. h. Erwerb und Registrierung von Rechten an musikalischen Kompositionen, die Werbung für diese und die Erteilung von Nutzungsgenehmigungen sowie die Verwendung solcher Kompositionen für Aufnahmen, im Hörfunk und Fernsehen, in Kinofilmen, bei Liveauftritten sowie in Print- und sonstigen Medien.

Bei den Einheiten, die diese Tätigkeiten ausführen, kann es sich entweder um die Rechteinhaber selbst handeln oder um von diesen autorisierte Rechteverwalter.

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Internet Portale (Musik Downloads)
  • Musikproduzenten (Vervielfältigung von Musikaufnahmen)
  • Musikverlag
  • Musikverlag
  • Noten, Verlag
  • Notenbücher, Verlag
  • Partituren, Verlag
  • Verlag für Musik
  • Verlag, Musikverlag
  • Verlag von Musikwerken und Bühnenwerken