Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie (62.09.0.00)
Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.
Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:
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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Ausländer
Eine Gewerbeanzeige ist nur erforderlich, soweit keine selbständige freiberufliche Tätigkeit vorliegt. Die Klärung der Freiberuflichkeit kann dabei nur im Wege einer Einzelfallentscheidung erfolgen.
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Vertrauensdienste; Beantragung der Anerkennung als private Zertifizierungsstelle
Um Zertifizierungsleistungen für qualifizierte Signatur- oder Siegelerstellungseinheiten anbieten zu können, ist eine vorherige Genehmigung erforderlich.
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Vertrauensdienste; Beantragung der Verleihung des Qualifikationsstatus
Ein qualifizierter Vertrauensdienst darf erst nach Mitteilung an die Aufsichtsstelle und Eintragung in die Vertrauensliste (Trusted List) angeboten werden.
Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.
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Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland; Anmeldung und sonstige Pflichten
Bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu beachten. Dieses Gesetz verpflichtet sowohl Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland als auch Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen, zur Einhaltung gesetzlicher und in bestimmten Branchen tarifvertraglich geregelter Arbeitsbedingungen. Daneben treffen die Arbeitgeber weitere Pflichten.
Steuerrechtliche Formalitäten
Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
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Steuern; grenzüberschreitende Tätigkeit
Für Dienstleister, die ohne Niederlassung in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden, gibt es diverse Sonderzuständigkeiten und Sonderregelungen je nach Steuerpflicht, Tätigkeit oder Steuerart.
Persönliche Formalitäten
Wir möchten Sie außerdem auf folgende personenbezogenen Formalitäten hinweisen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
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Werkvertragsverfahren; Zulassung ausländischer Werkvertragsarbeitnehmer
Die Bundesagentur für Arbeit führt Zulassungsverfahren für die Entsendung und Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer aus den Staaten Türkei, Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien im Rahmen von Werkverträgen in der Bundesrepublik Deutschland durch.
Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung
Diese Dienstleistung umfasst:
- sonstige, anderweitig nicht genannte Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie und Computertechnik, z. B.:
- Datenwiederherstellung nach einem Systemabsturz
- Installieren (Einrichten) von Arbeitsplatzrechnern
- Softwareinstallation
Stichworte
- Domainvergabe (Vergabe von Internetadressen)
- Fehlersuche und -beseitigung (Computersoftware)
- Installation von EDV-Anlagen (Einrichten von Arbeitsplatzrechnern)
- Online-Recherchen (Websearch portal services)
- Softwareinstallation in Verbindung mit Softwareberatung