Die Dienstleistung 'Reparatur und Instandhaltung von Fahrzeugen anderweitig nicht genannt' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst die Reparatur und Instandhaltung von sonstigen Fahrzeugen der Abteilung
30 dieser Klassifikation, außer Kraft- und Fahrrädern.
Diese Dienstleistung umfasst:- Reparatur und Instandhaltung von Schienenfahrzeugen
- Reparatur und Instandhaltung von Kinderwagen
- Reparatur und Instandhaltung von Rollstühlen
- Reparatur und Instandhaltung von Gespannfahrzeugen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
- Werksseitiger Umbau oder Überholung von Schienenfahrzeugen (s. 30.20.1)
- Reparatur und Instandhaltung von militärischen Kampffahrzeugen (s. 30.40.0)
- Reparatur und Instandhaltung von Einkaufswagen (s. 33.11.0)
- Reparatur und Instandhaltung von Schienenfahrzeugmotoren (s. 33.12.0)
- Reparatur und Instandhaltung von Kraftwagen (s. 45.20.3 und 45.20.4)
- Reparatur und Instandhaltung von Krafträdern (s. 45.40.0)
- Reparatur von Fahrrädern (s. 95.29.0)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Ausbesserungswerke (Reparaturen von Schienenfahrzeugen, ohne Umbau oder Überholung durch den Hersteller)
- Bandagistin
- Eisenbahnausbesserungswerke (Reparaturen von Schienenfahrzeugen, ohne Umbau oder Überholung durch den Hersteller)
- Karosserie- und Fahrzeugbauerin
- Orthopädiemechanikerin
- Orthopädietechnikerin (Gesundheitshandwerk)
- Reparatur und Instandhaltung von Kinderwagen
- Reparatur und Instandhaltung von Motorschlitten, Golfwagen usw. sowie der Sonderausrüstung von Spezialfahrzeugen
- Reparatur von Eisenbahnsitzen
- Reparatur von Schienenfahrzeugen
- Stellmacherin; Karosseriebauerin
- Wagnerin