Technische, physikalische und chemische Untersuchung (71.20.0.00)

Dienstleistung - Kosten

Kosten zu dieser Dienstleistung

Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.

Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.

Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner

  • Bodenschutz und Altlastenbehandlung; Beantragung der Zulassung als Sachverständige/-r

    • LfU-Verfahrenskosten für die Zulassung zur/m Sachverständigen nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz:

      • 2.425,00 Euro für die Zulassung je Sachgebiet - zzgl. Reisekosten der externen Gremiumsmitglieder
        (Bei Antragstellung ist je Sachgebiet ein Vorschuss von 500,00 Euro zu entrichten. Bei der Rücknahme eines Zulassungsantrages durch den Antragsteller werden je Sachgebiet jeweils die Kosten verrechnet, die bis zum Zeitpunkt der Antragsrücknahme angefallen sind.)
      • 335,00 Euro für die Verlängerung oder Erneuerung einer Zulassung (Verlängerungs- oder erneuter Zulassungsbescheid)
      • 300,00 Euro für die Ablehnung einer Zulassung (Ablehnungsbescheid)
      • 300,00 Euro bei Widerruf einer Zulassung (Widerrufsbescheid)

      Bei einer notwendigen Einschaltung des Fachgremiums fallen ggf. weitere Kosten an.

  • Chemikaliengesetz; Beantragung der Bescheinigung über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis

    • Die Gebühren im Zusammenhang mit GLP-Bescheinigungen sind in der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum bayerischen Kostengesetz (KG) festgelegt:

      • Erteilung einer GLP-Bescheinigung: 1.500 bis 15.000 EUR
      • Änderung oder Ergänzung einer GLP-Bescheinigung: 125 bis 10.000 EUR

      Die Gebühren werden fallspezifisch festgesetzt. Wesentlicher Faktor ist hierbei die Betriebsgröße und der Umfang der unterschiedlichen Prüfungen, anhand der die Dauer der Inspektion und die Anzahl der Inspektoren bestimmt werden.  

      Zu den Gebühren kommen noch Auslagen hinzu, z. B. für die Reisekosten der Inspektoren.

      Nach Antragstellung ist ein Vorschuss in Höhe von 90 % der voraussichtlichen Kosten fällig. Die Schlusszahlung ist vor Zustellung der Urkunde zu begleichen.

  • Bioabfall; Beantragung der Bestimmung als Stelle für die Durchführung von Untersuchungen

    • Die Gebühren für die Durchführung des Verfahrens zur Bestimmung (Notifizierung) einer Untersuchungsstelle werden nach dem bayerischen Kostengesetz (KG) vom 20.02.1998 und dem Kostenverzeichnis (Art. 6 KG) erhoben: 

      • Gebühr für die Notifizierung: 200 bis 400 €
      • Gebühr für den Länderübergreifenden Ringversuch (LÜRV): Die Gebühren richten sich nach dem LWA-Merkblatt A-3. Sie setzen sich aus einer Grundgebühr, einer Probengebühr und einer Parametergebühr zusammen.
  • Klärschlamm; Beantragung der Bestimmung einer Stelle für die Durchführung von Probenuntersuchungen

    • Die Gebühren für die Durchführung des Verfahrens zur Bestimmung (Notifizierung) einer Untersuchungsstelle werden nach dem bayerischen Kostengesetz (KG) vom 20.02.1998 und dem Kostenverzeichnis (Art. 6 KG) erhoben:

      • Gebühr für die Notifizierung: 200 bis 400 €
      • Gebühr für den Länderübergreifenden Ringversuch (LÜRV): Die Gebühren richten sich nach dem LAWA-Merkblatt A-3. Sie setzen sich aus einer Grundgebühr, einer Probengebühr und einer Parametergebühr zusammen.

Betriebsstättenbezogene Formalitäten

Persönliche Formalitäten

  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt