Technische, physikalische und chemische Untersuchung (71.20.0.00)

Dienstleistung - Kosten

Kosten zu dieser Dienstleistung

Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.

Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.

Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner

  • Bodenschutz und Altlastenbehandlung; Beantragung der Zulassung als Sachverständige/-r

    • LfU-Verfahrenskosten für die Zulassung zur/m Sachverständigen nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz:

      • 2.425,00 Euro für die Zulassung je Sachgebiet - zzgl. Reisekosten der externen Gremiumsmitglieder
        (Bei Antragstellung ist je Sachgebiet ein Vorschuss von 500,00 Euro zu entrichten. Bei der Rücknahme eines Zulassungsantrages durch den Antragsteller werden je Sachgebiet jeweils die Kosten verrechnet, die bis zum Zeitpunkt der Antragsrücknahme angefallen sind.)
      • 335,00 Euro für die Verlängerung oder Erneuerung einer Zulassung (Verlängerungs- oder erneuter Zulassungsbescheid)
      • 300,00 Euro für die Ablehnung einer Zulassung (Ablehnungsbescheid)
      • 300,00 Euro bei Widerruf einer Zulassung (Widerrufsbescheid)

      Bei einer notwendigen Einschaltung des Fachgremiums fallen ggf. weitere Kosten an.

  • Bioabfall; Beantragung der Bestimmung als Stelle für die Durchführung von Untersuchungen

    • Die Gebühren für die Durchführung des Verfahrens zur Bestimmung (Notifizierung) einer Untersuchungsstelle werden nach dem bayerischen Kostengesetz (KG) vom 20.02.1998 und dem Kostenverzeichnis (Art. 6 KG) erhoben: 

      • Gebühr für die Notifizierung: 200 bis 400 €
      • Gebühr für den Länderübergreifenden Ringversuch (LÜRV): Die Gebühren richten sich nach dem LWA-Merkblatt A-3. Sie setzen sich aus einer Grundgebühr, einer Probengebühr und einer Parametergebühr zusammen.
  • Klärschlamm; Beantragung der Bestimmung einer Stelle für die Durchführung von Probenuntersuchungen

    • Die Gebühren für die Durchführung des Verfahrens zur Bestimmung (Notifizierung) einer Untersuchungsstelle werden nach dem bayerischen Kostengesetz (KG) vom 20.02.1998 und dem Kostenverzeichnis (Art. 6 KG) erhoben:

      • Gebühr für die Notifizierung: 200 bis 400 €
      • Gebühr für den Länderübergreifenden Ringversuch (LÜRV): Die Gebühren richten sich nach dem LAWA-Merkblatt A-3. Sie setzen sich aus einer Grundgebühr, einer Probengebühr und einer Parametergebühr zusammen.
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt