Imbissstuben u. Ä. (56.10.3.00)

Die Dienstleistung 'Imbissstuben u. Ä.' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Bewirtungsstätten, die keine oder wenig Sitzgelegenheiten aufweisen und von denen ein eng begrenztes Sortiment von Speisen mit oder ohne Ausschank von Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen abgegeben wird:
    • Würstchenstände u. ä. Fast-Food-Einrichtungen
    • Imbissstuben, -ständen und -wagen
  • Zubereitung von Speisen in Marktständen
  • Betrieb von Imbissstuben u. Ä. in Verkehrsmitteln, soweit von selbstständigen Einheiten ausgeführt
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Automatenverkauf (s. 47.99.9)
  • Bewirtungsleistungen auf Lizenzbasis (s. 56.29.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Abgabe von Speisen und Getränken im Ladengeschäft zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen
  • Abgabe von Speisen und Getränken im Omnibus zum Verzehr an Ort und Stelle
  • Bewirtungsstätten (Imbisshallen)
  • Bistros (Imbisshallen)
  • Bratwurststand
  • Cafeterias, als Imbisshallen betrieben
  • Carry-out-Pizzerias
  • Dönerbuden
  • Drive-in-Schnellimbiss
  • Fast-food-Restaurants (Imbisshallen)
  • Fischbratereien, als Imbisshallen betrieben
  • Gaststätte
  • Gastwirtin
  • Gastwirtschaft
  • Gyrosstand
  • Hähnchenbratereien, als Imbisshallen betrieben
  • Hähnchenbratereien als Imbisswagen betrieben
  • Imbisshallen
  • Imbisskiosk (Kiosk mit Gelegenheit zum Verzehr an Ort und Stelle), wobei der Verkauf von Speisen und Getränken den Schwerpunkt bildet
  • Imbisstuben
  • Imbisswagen
  • Pizza to go
  • Pizzerias, als Imbisshallen betrieben
  • Salatbar (Stehimbiss)
  • Schnellimbiss
  • Snack-Bars (Imbisshallen)
  • Stehimbiss (Imbisshallen)
  • Take-away-Pizzerias
  • Verkauf von Speisen und Getränken im Omnibus zum Verzehr an Ort und Stelle
  • Verkauf von Speisen und Getränken im Reisebus zum Verzehr an Ort und Stelle
  • Verkauf von Würstchen, Grillhähnchen u.Ä. an Ständen
  • Würstchenstände