Universitäten (85.42.1.00)

Die Dienstleistung 'Universitäten' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Unterricht an Universitäten u. ä. Hochschulen, der zur Erlangung eines akademischen Grades oder gleichwertigen Abschlusses führt. Auf dieser Stufe wird eine Vielzahl von Fächern angeboten, die schwerpunktmäßig theoretische Kenntnisse vermitteln.

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Ausbildung (Kunsthochschulen)
  • Ausbildung (Universitäten)
  • Berufsbildender Postsekundarunterricht (Kunsthochschulen)
  • Berufsbildender Postsekundarunterricht (Universitäten)
  • Fachhochschule
  • Fernuniversitäten
  • Gesamthochschulen
  • Hochschule
  • Hochschule für angewandte Wissenschaften
  • Hochschulen (Kunsthochschulen)
  • Hochschulen (Universitäten)
  • Kunsthochschulen
  • Medizinische Hochschulen
  • Pädagogische Hochschulen (Universitäten)
  • Postsekundarunterricht, berufsbildender (Kunsthochschulen)
  • Postsekundarunterricht, berufsbildender (Universitäten)
  • Technische Hochschulen (Universitäten)
  • Theologische Hochschulen
  • Tierärztliche Hochschulen
  • Universität
  • Universitäten
  • Unterricht (Kunsthochschulen)
  • Unterricht (Universitäten)