Handelsvermittlung von Wasser- und Luftfahrzeugen (46.14.2.00)

Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.

Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:

Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner

  • Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch EU-Bürger

    Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Betriebsstättenbezogene Formalitäten

Betriebsstättenbezogene Formalitäten

Neben den spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Anforderungen können sich für die jeweilige Betriebstätte Genehmigungs- und/oder Anzeigepflichten aus sonstigen Rechtsbereichen ergeben, die aber NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können.

In Betracht kommen insbesondere Anforderungen aus den Bereichen Baurecht, Straßenrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Abfallrecht, Denkmalschutzrecht und Waldrecht.

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.

Steuerrechtliche Formalitäten

Steuerrechtliche Formalitäten

Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:

Persönliche Formalitäten

Persönliche Formalitäten

Wir möchten Sie außerdem auf folgende personenbezogenen Formalitäten hinweisen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können: 

  • Wohnsitz; Anmeldung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

  • Aufenthaltskarten und Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht; Beantragung

    Freizügigkeitsberechtigten und daueraufenthaltsberechtigten Familienangehörigen von Unionsbürgern, die selbst nicht Unionsbürger sind, wird eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte ausgestellt. Unionsbürger können eine Bescheinigung beantragen.

Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung

Stichworte

  • Abteile (Teile für Luft- und Raumfahrzeuge), V.
  • Anker (Schiffsanker), V.
  • Ankerwinden , V.
  • Anschnallgurte für Luftfahrzeuge, V.
  • Antriebsriemen aus Gummi für Wasser- und Luftfahrzeuge, V.
  • Arbeitsboote, V.
  • Außenbordmotoren , V.
  • Autopiloten (elektrische Kurssteuergeräte für Luft- und Raumfahrzeuge), V.
  • Behördenschiffe, V.
  • Bodengeräte zur Flugausbildung, V.
  • Bohrinseln, V.
  • Bohrplattformen, V.
  • Bojen , V.
  • Boote , V.
  • Bootsmotoren (Verbrennungsmotoren), V.
  • Bordsprechgeräte (Funkgeräte für Luftfahrzeuge), V.
  • Containerschiffe, V.
  • Dieselmotoren für Luftfahrzeuge, V.
  • Dieselmotoren für Wasserfahrzeuge , V.
  • Docks (Schwimmdocks), V.
  • Drehflügel für Flugzeuge, V.
  • Düsenmotoren für Luft- und Raumfahrzeuge, V.
  • Eisbrecher (Wasserfahrzeuge), V.
  • Fahrgastschiffe, V.
  • Fährschiffe, V.
  • Fahrwerke für Flugzeuge, V.
  • Fahrzeugsitze für Wasser- und Luftfahrzeuge, V.
  • Fender , V.
  • Festmachetonnen, V.
  • Feuerlöschboote, V.
  • Feuerschiffe, V.
  • Fischereifahrzeuge, V.
  • Flaggen für Wasserfahrzeuge , V.
  • Fliegerkopfgeschirre (Kopfhörer und Mikrofon), V.
  • Flugausbildungsgeräte, V.
  • Flugdrachen, V.
  • Flugkörper, ferngelenkte , V.
  • Flugkörperzellen, V.
  • Flugnavigationsinstrumente und -systeme, V.
  • Flugschreiber, V.
  • Flugzeuge, V.
  • Flugzeugmotoren und -triebwerke, V.
  • Flugzeugreifen, V.
  • Flugzeugsitze, V.
  • Flugzeugteile, V.
  • Forschungsschiffe, V.
  • Frachtschiffe, V.
  • Getreideheber, schwimmende, V.
  • Gummireifen für Flugzeuge, V.
  • Hafenschiffe, V.
  • Halogen-Glühlampen für Wasser- und Luftfahrzeuge, V.
  • Hanggleiter, V.
  • Helikopter, V.
  • Hochseeschiffe, V.
  • Hotelschiffe, V.
  • Hubschrauber, V.
  • Jachten (Motorsport-), V.
  • Kabelsätze und -bäume (elektrische Ausrüstungen für Wasser- und Luftfahrzeuge), V.
  • Kohlenheber, schwimmende, V.
  • Kolbenverbrennungsmotoren für Luftfahrzeuge, V.
  • Kolbenverbrennungsmotoren für Wasserfahrzeuge , V.
  • Kreiselkompasse für Wasserfahrzeuge , V.
  • Kreuzfahrtschiffe, V.
  • Kühlschiffe, V.
  • Landebremsvorrichtungen für Luftfahrzeuge, V.
  • Landungsbrücken, schwimmende, V.
  • Leitwerke für Flugzeuge, V.
  • Lotsenschiffe, V.
  • Luftfahrzeuge, V.
  • Luftfahrzeugmotoren und -triebwerke, V.
  • Luftkissenboote, V.
  • Luftschiffe, V.
  • Luftschrauben, V.
  • Motoren für Luft- und Raumfahrzeuge, V.
  • Motoren (Verbrennungsmotoren) für Wasserfahrzeuge, V.
  • Motorsportboote, V.
  • Motoryachten, V.
  • Ottomotoren für Luftfahrzeuge, V.
  • Ottomotoren für Wasserfahrzeuge , V.
  • Polizeischiffe, V.
  • Pontons, V.
  • Propeller, V.
  • Raumstationen, V.
  • Rettungsboote, V.
  • Ro-Ro-Schiffe, V.
  • Rotorblätter für Luftfahrzeuge, V.
  • Rotoren für Luftfahrzeuge, V.
  • Rümpfe für Luftfahrzeuge, V.
  • Satelliten, V.
  • Scheinwerfer (elektrische Ausrüstungen für Wasser- und Luftfahrzeuge), V.
  • Schiffsanker , V.
  • Schiffsmakler (Vermittlung v. Wasserfahrzeugen)
  • Schiffsschrauben und -anker, V.
  • Schiffssegmente, V.
  • Schiffssteuerungen, elektrische, V.
  • Schiffswellen, V.
  • Schiffswinden, V.
  • Schlepper (Wasserfahrzeuge), V.
  • Schubschiffe, V.
  • Schuten (Wasserfahrzeuge), V.
  • Schwimmdocks, V.
  • Schwimmkräne und -bagger, V.
  • Schwimmtanks, V.
  • Schwimmwesten , V.
  • Seenotkreuzer, V.
  • Segelflugzeuge, V.
  • Turbinen für Luftfahrzeuge, V.
  • Turbinenluftstrahl-Triebwerke, V.
  • Turbopropellertriebwerke, V.
  • Turbo-Strahltriebwerke, V.
  • Ventile für Luftfahrzeugmotoren, V.
  • Verbrennungsmotoren für Luftfahrzeuge, V.
  • Verbrennungsmotoren für Wasserfahrzeuge , V.
  • Verstellpropeller für Schiffe, V.
  • Wasserfahrzeuge , V.
  • Wimpel für Wasserfahrzeuge , V.
  • Yachten (Motorsport-), V.