Ballett (85.32.0.02)

Die Dienstleistung 'Ballett' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst die Erteilung von Unterricht, dessen Schwerpunkt auf einer fachbezogenen Ausbildung liegt, wobei sowohl ein theoretisches Hintergrundwissen als auch praktische Kenntnisse für den ausgeübten oder zukünftigen Beruf vermittelt werden. Ziel des Ausbildungsprogramms ist dabei die Vorbereitung auf einen allgemeinen Berufsbereich oder einen ganz bestimmten Beruf.

Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • tertiärer und post-sekundärer, nicht tertiärer berufsbildender Unterricht (s. Gruppe 85.4)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Ballettlehrer/innen, selbstständig
  • Ballettunterricht