Sammlung gefährlicher Abfälle (38.12.0.00)

Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.

Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.

Steuerrechtliche Formalitäten

Steuerrechtliche Formalitäten

Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:

Persönliche Formalitäten

Persönliche Formalitäten

Wir möchten Sie außerdem auf folgende personenbezogenen Formalitäten hinweisen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können: 

Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung

Diese Dienstleistung umfasst die Sammlung von (festen und nicht festen) gefährlichen Abfällen mit explosionsgefährlicher, brandfördernder, entzündlicher, giftiger, reizender, gesundheitsschädlicher, Krebs erzeugender, ätzender, ansteckender oder anderweitig schädlicher Wirkung auf Mensch und Umwelt. Dies kann die Ermittlung, Behandlung, Verpackung und Kennzeichnung von Abfällen zum Zwecke des Transports beinhalten.

Diese Dienstleistung umfasst:

  • Sammlung gefährlicher Abfälle, z. B.
    • Altöl aus Schiffen und Reparaturwerkstätten
    • Farben und Lacke
    • Chemikalien wie Pflanzenschutzmittel oder Reinigungsmittel
    • biogefährliche Abfälle
    • radioaktive Abfälle
    • Altbatterien usw.
  • Betrieb von Umladestationen für Sondermüll

Stichworte

  • Abfalltransport und -ablagerung (gefährliche Abfälle)
  • Containerdienst (Sammlung, Beförderung von gefährlichen Abfällen)
  • Sammlung von Altöl
  • Spalt- und Brutstoffe (Sammlung und Behandlung radioaktiver Abfälle)
  • Verklappung von gefährlichen Abfällen
  • Zwischenlagerung von gefährlichen Abfällen