Sammlung gefährlicher Abfälle (38.12.0.00)

Die Dienstleistung 'Sammlung gefährlicher Abfälle' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst die Sammlung von (festen und nicht festen) gefährlichen Abfällen mit explosionsgefährlicher, brandfördernder, entzündlicher, giftiger, reizender, gesundheitsschädlicher, Krebs erzeugender, ätzender, ansteckender oder anderweitig schädlicher Wirkung auf Mensch und Umwelt. Dies kann die Ermittlung, Behandlung, Verpackung und Kennzeichnung von Abfällen zum Zwecke des Transports beinhalten.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Sammlung gefährlicher Abfälle, z. B.
    • Altöl aus Schiffen und Reparaturwerkstätten
    • Farben und Lacke
    • Chemikalien wie Pflanzenschutzmittel oder Reinigungsmittel
    • biogefährliche Abfälle
    • radioaktive Abfälle
    • Altbatterien usw.
  • Betrieb von Umladestationen für Sondermüll
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Sammlung nicht gefährlicher Abfälle (s. 38.11.0)
  • Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle (s. 38.22.0)
  • Sanierung und Säuberung von kontaminierten Gebäuden, Bergwerksstandorten, Böden und Grundwasser (z. B. Asbestbeseitigung) (s. 39.00.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Abfalltransport und -ablagerung (gefährliche Abfälle)
  • Containerdienst (Sammlung, Beförderung von gefährlichen Abfällen)
  • Sammlung von Altöl
  • Spalt- und Brutstoffe (Sammlung und Behandlung radioaktiver Abfälle)
  • Verklappung von gefährlichen Abfällen
  • Zwischenlagerung von gefährlichen Abfällen