Die Dienstleistung 'Fall- und Gleitschirmschulen' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst: - Unterricht in Flugschulen, der nicht zu Lizenzen zur beruflichen Nutzung führt
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
- Flugschulen für die Ausbildung von Berufspiloten sowie für die Ausbildung zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung;
- Flugschulen für die Ausbildung von Privatpiloten (ohne Instrumentenflugberechtigung)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Drachenflugschulen
- Fallschirmausbildung
- Flugschulen für die Ausbildung von Luftsportgeräteführern
- Gleitflugzeugschulen
- Gleitschirmflugschulen
- Schule für Paragliding