Die Dienstleistung 'Bars' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- Verkauf von Getränken, im Allgemeinen zum Verzehr an Ort und Stelle
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Wiederverkauf von verpackten / fertig zubereiteten Getränken (s. Abteilung 47)
- Automatenverkauf (s. 47.99.9)
- Betrieb von Tanzdielen ohne Getränkeausschank (s. 93.29.0)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Bars
- Bewirtungsstätten (Bars)
- Gastgewerbe (Bars)
- Gaststätte
- Gastwirtin
- Gastwirtschaft
- Karaoke-Bar
- Milchbars
- Saftbars