Bars (56.30.3.00)

Die Dienstleistung 'Bars' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Verkauf von Getränken, im Allgemeinen zum Verzehr an Ort und Stelle
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Wiederverkauf von verpackten / fertig zubereiteten Getränken (s. Abteilung 47)
  • Automatenverkauf (s. 47.99.9)
  • Betrieb von Tanzdielen ohne Getränkeausschank (s. 93.29.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Bars
  • Bewirtungsstätten (Bars)
  • Gastgewerbe (Bars)
  • Gaststätte
  • Gastwirtin
  • Gastwirtschaft
  • Karaoke-Bar
  • Milchbars
  • Saftbars