Allgemeine Fachhochschulen (85.42.2.00)

Die Dienstleistung 'Allgemeine Fachhochschulen' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Unterricht an Fachhochschulen, der zur Erlangung eines akademischen Grades oder gleichwertigen Abschlusses führt. Auf dieser Stufe wird eine Vielzahl von Fächern angeboten, die sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse vermitteln.

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Ausbildung (allgemeine Fachhochschulen)
  • Berufsbildender Postsekundarunterricht (allgemeine Fachhochschulen)
  • Fachhochschule
  • Fachhochschulen (allgemeine)
  • Hochschule
  • Hochschule für angewandte Wissenschaften
  • Hochschulen (allgemeine Fachhochschulen)
  • Postsekundarunterricht, berufsbildender (allgemeine Fachhochschulen)
  • Universität
  • Unterricht (allgemeine Fachhochschulen)