Bau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau) (41.20.1.00)

Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.

Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:

Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner

  • Handwerk; Feststellung der Erforderlichkeit der handwerklichen Eintragung

    Für Ihr Vorhaben kann eine handwerksrechtliche Genehmigung oder Anzeige erforderlich sein. Damit die Handwerkskammer entscheiden kann, ob Ihr Vorhaben einen Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle und/oder lediglich eine Anzeige erfordert, füllen Sie bitte zunächst den Auskunftsbogen über die Betriebsverhältnisse aus (siehe unter “Formulare”). Die zuständige Handwerkskammer wird sich nach der Prüfung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.

Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung

Diese Dienstleistung umfasst:

  • Errichtung von Wohngebäuden aller Art:
    • Einfamilienhäuser
    • Mehrfamilienhäuser einschließlich Hochhäuser
  • Errichtung von Nichtwohngebäuden aller Art:
    • kommerzielle Gebäude wie Fabriken, Werkstätten, Montagewerke
    • Krankenhäuser, Schulen, Bürogebäude
    • Hotels, Geschäftshäuser, Einkaufszentren, Gaststätten
    • Flughafengebäude
    • Sporthallen
    • Parkhäuser und Tiefgaragen
    • Lagerhäuser
    • Kirchen und andere Sakralbauten
  • Umbau oder Renovierung bestehender Wohnanlagen

Stichworte

  • Anbringen von Fassadenverkleidungen
  • Baureparaturen (Restaurierung von Gebäuden)
  • Bauwerke (Hochbauten), Errichtung in konventioneller Bauweise
  • Belagarbeiten an Sportflächen von Sportstadien u.Ä.
  • Belagarbeiten an Sportflächen von Sportstadien u.Ä.
  • Beton- und Stahlbetonbauerin, Betonbauerin
  • Feuerungs- und Schornsteinbauerin, Feuerungsbauerin
  • Gebäude, Errichtung in konventioneller Bauweise
  • Gebäudesanierung (Hochbau, nicht Fertigteilbau und Industriegebäude)
  • Geschäftsbauten, Errichtung in konventioneller Bauweise
  • Glasbausteinverlegung
  • Glasfassadenbau
  • Glassteinbau
  • Hallen, Errichtung in konventioneller Bauweise
  • Hochbau
  • Hohlkörperdeckenbau im Rahmen des Baus von Gebäuden
  • Klinkerbau (Hochbau)
  • Lehmbau (Hochbau)
  • Massivhausbau in konventioneller Bauweise
  • Maurerin
  • Maurerin und Betonbauerin
  • Metallbauerin
  • Montage von Fassadenelementen
  • Restaurierung von Gebäuden
  • Schlosserin; Feuerungsbauerin
  • Schmiedin
  • Schwimmbadbau
  • Sportplatzbau
  • Stadionbau
  • Steinrestaurierung im konventionellen Hochbau
  • Trockenbau, Trockenbauarbeiten
  • Verklinkerungen von Fassaden
  • Wohngebäude, Errichtung in konventioneller Bauweise
  • Wohnungsbau (konventionelle Bauweise)