Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Erzeugung von Chrom, Mangan, Nickel usw. aus Erzen oder Oxiden
Erzeugung von Chrom, Mangan, Nickel usw. durch elektrolytische und aluminothermische Raffination von Reststoffen und Schrott
Herstellung von Chrom-, Mangan-, Nickel- und anderen Legierungen
Herstellung von Halbzeug aus Chrom, Mangan, Nickel usw.
Herstellung von Nickelmatte
Herstellung von gezogenem Draht aus diesen Metallen