Diese Dienstleistung umfasst die Herstellung von fertigen (d. h. zubereiteten, gewürzten und (vor-) gegarten) Gerichten. Diese Gerichte werden durch die Verarbeitung haltbar gemacht, etwa durch Tiefkühlen oder Verpacken in Konservendosen. Diese Gerichte sind für den Wiederverkauf verpackt und gekennzeichnet, d. h., dass diese Klasse die Zubereitung von Gerichten zum sofortigen Verzehr nicht umfasst. Um als Gericht zu gelten, müssen diese Zubereitungen aus mindestens zwei Zutaten (außer Gewürzen usw.) bestehen.
Diese Dienstleistung umfasst:- Herstellung von Fleischfertiggerichten (einschließlich Geflügel)
- Herstellung von Fischfertiggerichten, einschließlich Fisch mit Pommes frites
- Herstellung von Gemüsefertiggerichten
- Herstellung von gefrorener oder auf andere Weise haltbar gemachter Pizza
- Herstellung von Fertiggerichten einer regionalen oder nationalen Küche