Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Verwaltung und Einsatz der von öffentlichen Stellen unterhaltenen regulären Polizeikräfte und polizeilichen Hilfskräfte einschließlich der Hafen-, Grenz- und Küstenpolizei und anderer polizeilicher Sondereinheiten; Regelung des Straßenverkehrs, Ausländerregistrierung und Führen von Verhaftungsprotokollen
Versorgung in Notstandssituationen im Inland bei Katastrophen in Friedenszeiten