Spezialkreditinstitute (ohne Pfandkreditgeschäfte) (64.92.1.00)

Die Dienstleistung 'Spezialkreditinstitute (ohne Pfandkreditgeschäfte)' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Kreditgarantiegemeinschaften: Gemeinschaftseinrichtungen von Banken und Handwerks-, Handels- oder ähnlichen Organisationen; sie übernehmen Ausfallbürgschaften für längerfristige Kredite an Betriebe, die ihnen unmittelbar oder über ihre Verbände angeschlossen sind. Hier sind auch die Beteiligungsgarantiegemeinschaften einzuordnen.
  • Kassenvereine: Institute, die für die ihnen angeschlossenen Kreditinstitute und deren Kunden die Wertpapiersammelverwahrung übernehmen und den Effektengiroverkehr durchführen
  • sonstige Erbringung von Finanzdienstleistungen, die in erster Linie mit der Kreditgewährung durch Institute, die nicht den Zentralbanken und Kreditinstituten zuzurechnen sind, zusammenhängen, wobei die Kredite eine Vielzahl von Formen haben können, z. B. Darlehen, Hypothekarkredite, Kreditkarten usw.:
    • Gewährung von Verbraucherkrediten
    • Außenhandelsfinanzierung
    • Bereitstellung langfristiger Finanzierungsmittel für Unternehmen durch Kundenkredit- banken
    • Kreditvergabe außerhalb des Bankensystems
    • Gewährung von Wohnungsbaukrediten durch Spezialkreditinstitute, die keine Einlagen hereinnehmen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Gewährung von Wohnungsbaukrediten durch spezielle Institute, die auch Einlagen hereinnehmen (s. 64.19.6)
  • Operating-Leasing (s. Abteilung 77) je nach Art der geleasten Güter
  • Gewährung von Zuschüssen durch Interessenvertretungen und Vereinigungen (s. 94.99.9)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Autobanken (Gewährung von Verbraucherkrediten)
  • Beteiligungsgarantiegemeinschaften
  • Kassenvereine
  • Kreditgarantiegemeinschaften
  • Spezialkreditinstitute
  • Verbraucherkredit-Instituitionen