Süßwasserfischerei (03.12.0.00)

Die Dienstleistung 'Süßwasserfischerei' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • kommerzielle Binnenfischerei
  • Fang von Süßwassermollusken und -weichtieren
  • Fang von Süßwassertieren
  • Sammeln von sonstigen Süßwassererzeugnissen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Fischverarbeitung (s. 10.20.0)
  • Tätigkeiten der Fischereiinspektion und des Fischereischutzes sowie Patrouillendienste (s. 84.24.0)
  • Sport- und Freizeitfischerei und damit verbundene Dienstleistungen (s. 93.19.0)
  • Betrieb von Fischteichen für Sportfischerei (s. 93.19.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Binnenfischerei
  • Dienstleistungen auf der fischwirtschaftlichen Erzeugerstufe (Süßwasserfischerei)
  • Fang von Fischen, Krebs- und Weichtieren (Fluss- und Seenfischerei)
  • Fischerei (Fluss- und Seenfischerei)
  • Fluss- und Seenfischerei
  • Krebs- und Weichtiere, Fang in Binnenseen
  • Krebs- und Weichtiere, Fang in Flüssen
  • Seenfischerei
  • Stromfischerei
  • Süßwasserkrebse, Fang
  • Weichtiere, Fang (Fluss- und Seenfischerei)
  • Wildwasserfischerei