Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Betrieb und Wartung von Einrichtungen zur Übertragung von Sprache, Daten, Text, Ton und Bild mittels drahtloser Telekommunikationsinfrastrukturen sowie die Gewährung des Zugangs zu solchen Einrichtungen
Wartung und Betrieb von Mobilfunknetzen und anderen drahtlosen Telekommunikationsnetzen
Diese Einrichtungen übertragen Radiowellen durch Rundstrahlung und können auf einer einzigen oder auf einer Kombination mehrerer Technologien beruhen.
Kauf von Zugangs- und Netzkapazitäten von Besitzern oder Betreibern von Netzen und das Angebot von drahtlosen Telekommunikationsdiensten (außer via Satellit) für Unternehmen und Privathaushalte auf der Basis dieser Kapazitäten
Internetzugangsdienste von Betreibern drahtloser Netze
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Wiederverkauf von Telekommunikationsleistungen (s. 61.90.9)