Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Herstellung von Schienenfahrzeugen, die elektrisch, mit Dieselkraftstoff, Dampf oder anderweitig betrieben werden
Herstellung von anderen Schienenfahrzeugen mit Eigenantrieb: Triebwagen, Straßenbahnen, Schienenfahrzeuge zur Gleisunterhaltung und andere Dienstfahrzeuge
Herstellung von Schienenfahrzeugen ohne Eigenantrieb:
Drehgestelle, Achsen und Räder, Bremsvorrichtungen und Teile davon, Zughaken und andere Kupplungsvorrichtungen, Puffer und Pufferteile, Stoßdämpfer, Untergestelle, Aufbauten, Übergänge usw.
Herstellung von Schienenfahrzeugen für den Einsatz im Bergbau