Jugendorganisationen (94.99.4.00)

Die Dienstleistung 'Jugendorganisationen' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Tätigkeiten von Organisationen, die nicht unmittelbar einer politischen Partei angeschlossen sind und Angelegenheiten und Themen von öffentlichem Interesse unterstützen, d. h. durch Unterrichtung der Öffentlichkeit, politische Einflussnahme, Mittelbeschaffung usw.:
    • Jugendvereinigungen, studentische Vereinigungen und Verbindungen usw.
    • Zuschussvergabe durch Jugendorganisationen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • karitative Maßnahmen wie Spendensammlungen im Sozialbereich (s. 88.99.0)
  • Tätigkeiten von professionellen Künstlerensembles oder -organisationen (s. Gruppe 90.0)
  • Tätigkeiten von Sportvereinen (s. 93.12.0)
  • Tätigkeiten von Berufsorganisationen (s. 94.12.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Jugendorganisationen
  • Pfadfinderbünde (Jugendorganisationen)
  • Studentische Vereinigungen und Verbindungen