Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht einschließlich Zuschussvergabe in den Bereichen:
Landwirtschaft
Flächennutzung
Energie und Bodenschätze
Infrastruktur
Verkehr
Kommunikation
Beherbergung und Tourismus
Handel
Verwaltung von Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der damit zusammenhängenden Mittel
allgemeine Arbeitsverwaltung
Umsetzung von Maßnahmen zur Regionalentwicklung, z. B. zur Senkung der Arbeitslosigkeit
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Forschung und experimentelle Entwicklung (s. Abteilung 72)
Tätigkeiten von örtlichen Touristeninformationsbüros und Zimmervermittlungen (s. 79.90.0)