Satellitentelekommunikation (61.30.0.00)

Die Dienstleistung 'Satellitentelekommunikation' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Betrieb und Wartung von Einrichtungen zur Übertragung von Sprache, Daten, Text, Ton und Bild mit satellitengestützten Telekommunikationsinfrastrukturen sowie die Gewährung des Zugangs zu solchen Einrichtungen
  • Lieferung von Bild-, Ton- und Textprogrammen von Fernseh- oder Hörfunksendern an den Kunden mittels Direktausstrahlung über Satellit. Die unter diese Klasse fallenden Einheiten generieren im Allgemeinen Programme nicht selbst.
  • Internetzugangsdienste von Betreibern der Satelliteninfrastruktur
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Wiederverkauf von Telekommunikationsleistungen (s. 61.90.9)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Aufbau von Satellitenfunknetzen
  • Betrieb von nicht leitungsgebunden Kommunikationsnetzwerken (Satellitenfunk)
  • Fernmeldenetze (Satellitenfunk), nicht leitungsgebundene, Betrieb
  • Funknetzbetrieb (Satellitenfunk)
  • Netzwerkmarketing im Rahmen des Betriebs von nicht leitungsgebundenen Fernmeldenetzen (Satellitenfunknetz)
  • Satellitenfunknetzbetrieb