Pensionskassen und Pensionsfonds (65.30.0.00)

Die Dienstleistung 'Pensionskassen und Pensionsfonds' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Tätigkeit von juristischen Personen (d. h. Fonds, Pläne oder Programme), die aufgelegt wurden, um ausschließlich für die Beschäftigten oder Mitglieder des Geldgebers Leistungen der Altersversorgung zu gewähren. Dazu zählen Rentenpläne mit festgelegten Leistungen sowie individuelle Pläne, deren Leistungen lediglich vom Beitrag des Mitglieds bestimmt werden:
    • Versorgungspläne für Arbeitnehmer
    • Pensionsfonds und -pläne
    • Rentenpläne
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Management von Pensionskassen und Pensionsfonds (s. 66.30.0)
  • Sozialversicherung (s. 84.30.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Eisenbahnpensionskassen
  • Kirchliche Zusatzversorgungskassen
  • Pensions- und Sterbekassen
  • Private Altersvorsorge durch Pensionen und Sterbekassen
  • Sterbekassen
  • Versorgungskassen