Notariate (69.10.3.00)

Die Dienstleistung 'Notariate' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • hoheitliche Tätigkeit der Notarinnen und Notare in Form von:
    • Beurkundung von Satzungen und Beschlüssen bei der Gründung von Aktiengesellschaften und von Gesellschaftsverträgen oder ähnliche Urkunden im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen
    • Beurkundung von Verträgen, Testamenten, Treuhandvereinbarungen usw.
    • Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften
    • präventive Rechtskontrolle
    • Errichtung von Vollstreckungstiteln
    • Beratung und Betreuung auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Tätigkeiten von Gerichten (s. 84.23.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Beurkundungen durch Notariate
  • Notare (selbstständige)
  • Notariate
  • Rechtsberatung durch Notariate