Saatgutaufbereitung (01.64.0.00)

Die Dienstleistung 'Saatgutaufbereitung' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst alle nach der Ernte anfallenden Tätigkeiten zur Saatgutverbesserung durch Entfernen von Fremdstoffen, zu kleiner, mechanisch oder von Insekten beschädigter oder unreifer Samen sowie durch Trocknung des Saatgutes bis auf ein für die Lagerung unschädliches Niveau. Diese Tätigkeit umfasst das Trocknen, Reinigen, Sortieren und Behandeln von Saatgut bis zur Vermarktung. Eingeschlossen ist die Behandlung von gentechnisch verändertem Saatgut.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Anbau von Saatgut (s. 01.1 und 01.2)
  • Verarbeitung von Saatgut zur Gewinnung von Öl (s. 10.41.0)
  • Forschungstätigkeiten zur Entwicklung neuer Formen von Saatgut (s. 72.11.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Erzeugung von Saatgut für Zuckerrüben und Futterpflanzen (einschließlich Gräsern)
  • Gemüsesamen , Erzg.
  • Getreidereinigung, -trocknung im Lohnauftrag
  • Landwirtschaftliche Lohnarbeit (Saatgutaufbereitung)
  • Saatgutaufbereitung
  • Sämereien (Erzeugung von Saatgut für Zuckerrüben und Futterpflanzen (einschließlich Gräsern)
  • Sämereien (Saatgutaufbereitung)
  • Zuckerrübensamen, Erzg.